Betreuung und Pflege

Informationen zur Durchführung der wiederkehrenden Drainagen, des Verbandwechsels und Administration.

Betreuung und Pflege

Informationen zur Durchführung der wiederkehrenden Drainagen, des Verbandwechsels und Administration.


1. Organisation einer Instruktion


Das ewimed Service-und Versorgungskonzept garantiert eine schnelle, persönliche und lückenlose Instruktion für den sicheren, einfachen und kostensparenden Umgang mit dem Katheter und den Drainage-Systemen.

Eine Mitarbeiterin der Serviceabteilung von ewimed Switzerland AG wird sich zeitnah telefonisch mit Ihnen, dem Patienten und/oder dessen Angehörigen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Instruktion zu vereinbaren. Das verordnete Drainage-Set wird dem Patienten nach Hause oder ins Pflegeheim gesendet, sodass der Patient zeitnah nach dem Spital- bzw. Klinikaustritt drainiert werden kann.

Zur Sicherheit bringt unser Produktspezialist zum Termin ausserdem die verordneten Drainage-Sets und Unterlagen mit. Wir empfehlen Ihnen vorsorglich ein Händedesinfektionsmittel und ein alkoholhaltiges Hautdesinfektionsmittel z.B. Kodan bereit zu stellen. Unser Ziel ist es den Patienten gemeinsam mit Ihnen rundum bestens zu betreuen.


2. Ablauf der Drainage und Instruktion


Eine ausführliche Drainage-Anleitung und Informationen zu den Drainage-Sets für eine sichere, einfache und zeitsparende Durchführung der Drainagen zu Hause, im Pflegeheim oder Hospiz finden Sie im Dokument Drainage- und Bestellinformation.

Vorbereitung und Ablauf einer Drainage

  1. Vorbereitung des Verbrauchsmaterial:
    • Drainage-Set, Händedesinfektionsmittel, unsterile Einmalhandschuhe, alkoholisches Hautdesinfektionsmittel wie z.B. Kodan oder Prontosan und ein offener Behälter für den Abfall
  2. Vorbereitung eines sauberen, freien Arbeitsbereichs z.B. auf einem Tisch, einem Stuhl
  3. Die Hände mindestens eine Minute lang mit Seife waschen, danach mit Küchenpapier abtrocknen oder mit einem Händedesinfektionsmittel reinigen
  4. Ziehen Sie Einmalhandschuhe an
  5. Entfernen des alten Verbands über dem Katheter
  6. Ziehen Sie die Handschuhe aus und desinfizieren Sie die Hände erneut.
  7. Durchführung gemäss Drainage Kurzanleitung (siehe separates Blatt)
  8. Die Rollklemme der Vakuumflasche bzw. Klemme vom Schwerkraftreservoir oder drainova® Reservoir muss immer sehr vorsichtig geöffnet werden. Sobald die Drainage für den Patienten unangenehm wird, die Klemme sofort schliessen. Nach einer Pause kann ein zweiter Drainageversuch gemacht werden.
  9. Die Flüssigkeit muss nicht komplett drainiert werden. Nur so, dass durch die Drainage die nötige Entlastung für den Patienten erreicht wird.
  10. Desinfektion der Inzisionen (Cave: Kein Octenidini dihydrochloridum haltiges Desinfektionsmittel verwenden)

3. Verbandwechsel


Nach der Drainage von Pleuraergüssen und Aszites bei Patienten mit einem Katheter ist der Verbandwechsel ein fester Bestandteil des Drainagevorgangs und sollte nach jedem Ablassen des Ergusses durchgeführt werden. Sie möchten die Anleitung zum Verbandwechsel nochmal in Ruhe wiederholen? Kein Problem! Hier geht es zur Anleitung Verbandwechsel:


4. Anspülen des Katheters


Je nach Verlauf der Grunderkrankung, die für die Bildung des Aszites oder Pleuraergusses verantwortlich ist, kann der Erguss eine hohe Viskosität aufweisen, durch einen hohen Fibrinanteil oder Blutkoagel könnte es zu einer Okklusion des Katheters kommen. Falls sich diese Okklusion durch Melken oder durch eine Drainage mit Sog nicht löst, kann der Katheter angespült werden.

Informationen zum Anspülen des Katheters

Falls bei den letzten 3-4 Drainagen immer weniger oder gar keine Flüssigkeit mehr drainiert werden konnte ist es möglich, dass sich eine spontane Pleurodese entwickelt hat oder sich aufgrund der Therapie und durch Medikamente kein Erguss mehr bildet. Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit dem Arzt.

Falls kein Erguss drainiert werden kann, der Patient jedoch Beschwerden wie Atemnot, Schmerzen, Übelkeit oder eine Gewichtszunahme hat ist es möglich, dass das Sicherheitsventil des Katheters oder der Einführstift verstopft ist.

  1. Versuchen Sie durch Zusammendrücken und Ausstreichen des Katheters die Verstopfung zu lösen.
  2. Manchmal kann die Drainage der Flüssigkeit durch ein kurzes Husten gestartet werden oder durch eine Lageveränderung des Körpers, wie z.B. durch eine andere Seitenlage, Aufsitzen, leicht nach vorne Beugen oder Aufstehen.
  3. Falls dies nicht hilft, wechseln Sie das Drainage-Reservoir/ Flasche/Beutel aus. Ein Fibrinfaden oder Blutkoagel hat sich möglicherweise beim zusammenstecken in den Einführstift vom Anschlussschlauch geschoben.
  4. Falls kein Erguss drainiert werden kann, darf der Katheter durch eine Pflegefachperson nach ärztlicher Verordnung angespült werden.

5. Entfernen der OP-Fäden


Zur Implantation wurden zwei Inzisionen (kleine Einschnitte in die Haut) gemacht. Der Hautfaden (Position 1) kann nach 7 – 10 Tagen entfernt werden und der Haltefaden (Position 2) an der Austrittsstelle des Katheters sollte erst nach ca. 30 Tagen entfernt werden.

Haut- und Haltefaden zum Fixieren des Katheters

6. Bestellung der Drainage-Set und Abrechnung


Je nachdem wie oft Sie die Drainage durchführen, sollten Sie rechtzeitig Drainage-Sets nachbestellen. Wenn Sie bis 15:00 Uhr bestellen, benötigen wir ca. 2-4 Arbeitstage, um die Drainage-Sets portofrei per Post an die Adresse des Patienten zu senden.

Bestellmöglichkeiten

Per E-Mail:

Senden Sie uns eine E-Mail an info.ch@ewimed.com

Per Telefon:

Rufen Sie uns an unter der Nummer 052 577 02 55 oder direkt in unserem Servicebüro unter 031 511 87 20

Abrechnung

Wird die intermittierende Drainage von einer Pflegefachperson der Spitex, eines Pflegeheims oder in einem Hospiz durchgeführt, ist das ärztlich verordnete Verbrauchsmaterial Teil der Pflegeleistung. Gemäss dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil, vom Sep 2017, müssen wir aus diesem Grund dieses ärztlich verordnete Verbrauchsmaterial der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflegeeinrichtung in Rechnung stellen.

Falls nun aber die Kosten für die Pflegeleistung (Personalaufwand, Verbrauchsmaterialaufwand) durch die bereits bestehenden Pauschalbeträge, wie der Krankenversicherung, der Kantone und Gemeinden und durch die Zuzahlung des Patienten nicht gedeckt werden können, müssen gemäss einem ergänzenden Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom August 2018 die Kantone und Gemeinden in jedem Fall die Restkostenfinanzierung übernehmen.

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